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Bismarcks Verhältnis zu den Parteien

Bismarcks Verhältnis zu den Parteien war schwierig. Bis­marck geriet gleich zu Beginn seiner Regentschaft mit der Zentrumspartei in eine scharfe Auseinandersetzung über die Stellung der Kirche, die durch eine fokussierte Säkularisierung (Loslösung des Staates von der Kirche) von Bismarck in Frage gestellt wurde. Der neue moderne Liberalismus und Nationalismus lehnte eine Einmischung der Kirche konsequent ab, die noch viel mehr Aufgaben im Alltag und in der Gesellschaft des 19. Jahrhunderts erfüllte als heute.

Der Konflikt eskalierte, nachdem auf dem Vatikanischen Konzil 1869/1870 das „Unfehlbarkeitsdogma“ verabschiedet wurde. In dieser kirchlichen Verordnung wurde die päpstliche Autorität in seinem Amt als Oberhirte und Lehrer aller Christen und der damit verbundenen allgemein zu treffenden Entscheidungsgewalt in Glaubens- und Sittenfragen betont und als rechtmäßig festgehalten. Sogenannte „Altkatholiken“, die das Dogma anzweifelten, sollten nach päpstlichen Willem aus dem Staatsdienst entlassen werden. Dies sah Bismarck jedoch als Eingriff in die staatliche Lenkungskompetenz. Ein Konflikt zwischen dem Reichskanzler und der 1870/1871 als Stütze des Papstes gegründeten Zentrumspartei entstand, der auch als Kulturkampf bezeichnet wird. Im Konkreten ging es bei dem Konflikt insbesondere um die Einflussnahme der katholischen Kirche auf die Bereiche des Bildungswesens und des Eherechts sowie um die Religionsfreiheit, welche Bismarck einschränken bzw. verändern wollte. Durch diese Säkularisierung wurde die Stellung der Kirche in Frage gestellt. Zwei gegensätzliche Weltanschauungen mit unterschiedlichen Vorstellungen trafen also aufeinander. Bismarck nutzte diesen Konflikt, um auch die Zentrumspartei zu schwächen, indem er sie als „Reichsfeind“ deklarierte und ausgegrenzte.

Als Folge kam es zur endgültigen Trennung von Kirche und Staat, die in zahlreichen Gesetzten mündete. Dazu gehörten der im Dezember 1871 verabschiedete Kanzelparagraph, der es Priestern verbot über staatliche Angelegenheiten zu predigen, sowie im März 1872 das Schulaufsichtsgesetz, wodurch von nun an alle Schulen unter staatlicher Aufsicht standen. Hinzu kamen 1874 das Zivilehegesetz (Einrichtung von Standesämtern), das Expatriierungsgesetz und 1875 das Brotkorbgesetz (Verbot aller Orden und Sperrung staatlicher Gelder). Der Widerstand in der Bevölkerung nahm zu, die Mitgliederzahlen der Zentrumspartei stiegen und Bismarck musste sich schließlich dem öffentlichen Druck beugen. Ab 1878 unterstützte das Zentrum außerdem Bismarcks Schutzzollpolitik gegen die Liberalen Kräfte, die zuvor Bismarck im Kulturkampf unterstützt hatten, woraufhin viele Kulturkampfgesetze aufgehoben wurden. Lediglich das Zivilehegesetz und das Schulaufsichtsgesetz blieben erhalten.

Zentrum

versus

Bismarck

Forderungen im konfessionellen Bereich:
  • Schutz der christlichen Ehe
  • Schutz der konfessionellen Schulen
  • Kirchliche Selbstständigkeit

versus

Bismarck sieht dies als Eingriff in die staatlichen Lenkungskompetenzen

Forderungen im staatspolitischen Bereich: Stärkung des Förderalismus

versus

Bismarck betrachtet dies als Angriff auf die staatliche Einheit

Forderungen im sozialpolitischen Bereich:
  • Soziale Reformen
  • Gerechte Besteuerung/Löhne
  • Minderung der militärischen Ausgaben

versus

Bismarck sieht den Verdacht des Paktierens zwischen dem Zentrum und der Arbeiterpartei (Sozialisten)

Wie ging es weiter?

Ab 1878 unterstützte das Zentrum Bismarcks Schutzzollpolitik gegen die Liberalen, die zuvor Bismarck im „Kulturkampf“ unterstützt hatten. Im Zuge dessen kam es zum Abbau bzw. zur Rücknahme vieler Kulturkampfgesetze. Dieses taktische Vorgehen Bismarcks, auch als „Schaukelpolitik“ bezeichnet, wird zu einem typischen Vorgehen in der Innenpolitik. Dabei kam es zur Schaffung von „Reichsfeinden“ und der zweifelhaften Integration anderer politischer Gruppen im gleichen Zug.

Nicht nur mit der Kirche und der Zentrumspartei legte sich Bismarck an. Auch mit den Sozialdemokraten, die für das protestantisch-preußisch geprägte Deutsche Kaiserreich standen, gab es zahlreiche Auseinandersetzungen. Im Jahr 1875 vereinigten sich die deutschen Arbeiterparteien zur Sozialistischen Arbeiterpartei, die ab 1891 zur SPD wurde. Unter Bismarck war die Partei jedoch nicht gerne gesehen und wurde deshalb auf Grundlage des Sozialistengesetzes von 1878 bis 1890 unterdrückt und verfolgt.

Damit sollten die „gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ (Zitat Bismarcks) und der Gewerkschaften, als Vertretung und Sprachrohr der Arbeiterschaft, verhindert werden. Die SPD-Parteipresse und -Parteiversammlungen wurden verboten, nicht jedoch die Partei selbst, sodass sich die Mitglieder noch heimlich in Sport- und Geselligkeitsvereinen treffen konnten und die Partei sich zunehmend im Ausland organisierte. Mitglieder wurden zudem ausgewiesen oder verhaftet. Auch entsprechende Versammlungen konnten nicht mehr stattfinden und Druckschriften nicht mehr verteilt werden. Eine öffentliche Parteiarbeit wurde dadurch zwar unmöglich, dennoch wuchs der Stimmenanteil und Zuspruch für die Partei ab 1881 stetig.

Die Unterdrückung gelang Bismarck somit nicht nachhaltig und wurde mit der Aufhebung bzw. nicht Verlängerung des Sozialistengesetzes im Jahr 1890 aufgehoben. Die zunächst lokal organisierten Berufsverbände wurden immer größer und schlossen sich schließlich auf nationaler Ebene zu Industrieverbänden zusammen, in denen alle Arbeiter und Arbeiterinnen einer Branche wie bspw. der Metall- oder der Textilindustrie, organisiert waren. Die zuvor langjährige Ausgrenzung prägte jedoch die Partei für viele weitere Jahre.

Trotz der Unterdrückung verfolgte auch Bismarck das Ziel der sozialen Absicherung und der gesellschaftlichen Integration von Arbeitern und Arbeiterinnen. Durch eine betont arbeiterfreundliche Sozialgesetzgebung – einer der fortschrittlichsten im Vergleich zu anderen europäischen Staaten – sollten Arbeit und Arbeiterinnen für den Staat gewonnen werden und sich somit von der Sozialdemokratie abwenden. Ab 1883 wurden die Sozialgesetze nacheinander eingeführt. Zuerst wurde 1883 eine staatliche Krankenversicherung etabliert, ein Jahr später folgte die Unfallversicherung und 1889 eine Alters- und Invalidenversicherung. Bismarck legte dadurch den Grundstein für einen modernen Sozialstaat und unterbreitete gleichzeitig eine Lösung zur Beantwortung der bereits zuvor aufgekommenen Sozialen Frage. Bismarck schuf damit die Grundlage für einen Wohlfahrts- und Sozialstaat. Sein eigentliches Ziel verfehlte er jedoch, und spätestens mit der Aufhebung des Sozialistengesetzes wuchs die Arbeiterbewegung zu einer immer größeren und wichtigeren politischen Gruppierung heran.

Diese Bismarck‘sche Politik mit der Unterdrückung der Sozialistischen Arbeiterpartei durch das Sozialistengesetz (=Peitsche) einerseits und der Befürwortung der Sozialgesetzgebung (=Zucker) andererseits wird auch als „Zuckerbrot und Peitsche“ bezeichnet.

Wie bereits beschrieben wird Bismarcks taktische Vorgehen als „Schaukelpolitik“ bezeichnet, was zum typischen Vorgehen Bismarcks in der Innenpolitik wurde. Das gegenseitige Ausspielen von Parteien, die Inanspruchnahme der Unterstützungen von verschiedenen Seiten in Verbindung mit bestimmten Versprechen charakterisiert

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