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Deutsche Teilung und Beziehung der BRD und der DDR

In diesem Kapitel geht es um die deutsche Teilung und ihren Weg zur Einheit – allerdings nicht aus internationaler, sondern innerdeutscher Perspektive. Schauen wir uns deshalb erstmal beide Staaten (BRD und DDR) im Vergleich an.

Beide deutschen Staaten wurden 1949 gegründet. In der BRD wurde das Grundgesetz am 8. Mai verabschiedet, in der DDR wurde die Verfassung am 7. Oktober beschlossen. Obwohl in beiden Verfassungen die deutsche Geschichte berücksichtigt wurde, wurde diese unterschiedlich umgesetzt:

In der BRD wollte man den Staat gegen verfassungswidrige Ideen schützen und eine stabile Regierung ermöglichen. Damit sollten Geschehnisse wie in der Weimarer Republik verhindert werden. In der DDR sollte der Faschismus durch einen antikapitalistischen, sozialistischen Staat verhindert werden.

So entstand in der BRD ein demokratischer Staat, in dem Menschen- und Bürgerrechte eine große Rolle spielten und die DDR wurde zu einem sozialistischen Staat, der auf die Führung durch die SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) ausgerichtet war. Schauen wir uns das politische System der beiden Staaten etwas genauer an.

  • Politische Organisation: Während die BRD föderalistisch (= einzelne Glieder eines Staates sind zu einem gewissen Grad souverän und eigenständig, sind aber zu einem übergreifenden Staat zusammengeschlossen) organisiert war, war die DDR ein zentralistischer (= Konzentrationen aller Kompetenzen des Staates bei einer obersten Instanz) Staat.
  • Politische Ordnung: In der BRD förderte man einen politischen Pluralismus, was bedeutet, dass verschiedene Meinungen, Ideen und Vorstellungen vertreten sein sollten und durch Wahlen entschieden werden. In der DDR allerdings dienten politische Debatten lediglich der Diskussion – ein wahrer Pluralismus war unerwünscht.
  • Gewaltenteilung: In der BRD gab es eine deutliche Gewaltenteilung (Bundesregierung = Exekutive, Bundestag = Legislative, Bundesverfassungsgericht = Judikative). In der DDR existierte das Gegenteil der Gewaltenteilung, die Gewalteneinheit. Nicht nur Judikative, Exekutive und Legislative waren nicht klar getrennt, auch der Staat und die Partei (DDR und SED) waren eng verbunden.
  • Parteien: In der BRD waren aufgrund des Pluralismus mehrere Parteien vertreten. Anfangs entwickelte sich ein relativ stabiles Drei-Parteien-System mit der CDU/CSU, der SPD und der FDP. Später kam dann noch die Partei DIE GRÜNEN hinzu. In der DDR entwickelte sich, passend zur politischen Organisation, nur eine nennenswerte Partei, die SED. Zwar existierten formell auch andere Parteien, diese hatten gegen die Vorherrschaft der SED aber keine reelle Chance und besaßen keine Selbstständigkeit.

Die beiden deutschen Staaten unterschieden sich auch in ihrem wirtschaftlichen System. In der BRD herrschte die soziale Marktwirtschaft, wie wir sie kennen. Der Markt war generell frei von staatlichen Einflüssen und der Staat griff nur ein, um soziale Ungerechtigkeit zu verhindern. In der DDR folgte man der sogenannten Planwirtschaft. Die Wirtschaft war auf die politischen Ziel ausgerichtet. Preise und Markt wurden geplant und von oben bestimmt.

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