Als Folge des Deutsch-Französischen Krieges kann die „Deutsche Reichsgründung“ gesehen werden. Natürlich sorgte nicht alleine die Kriegserklärung und der Kriegsgewinn dafür, dass das deutsche Kaiserreich gegründet wurde. Auch im Volk waren ähnlich starke Bestrebungen nach einem Nationalstaat zu spüren, wie bei den Befreiungskriegen. Doch Bismarck wollte die Staatsgründung nicht dem Zufall überlassen. Er wollte eine Revolution von oben – also eine Nationenbildung durch Reformen und Diplomatie der Regierung, nicht durch gewalttätige Revolutionen des Volkes.
Deshalb verhandelte er schon während des Deutsch-Französischen Krieges mit den süddeutschen Staaten. Die Verhandlungen schlossen mit den Novemberverträgen von 1870. Diese besagten, dass die Königreiche Bayern und Württemberg, sowie die Großherzogtümer Baden und Hessen zum Norddeutschen Bund beitreten sollten. Dabei sollte es nicht zu einer Neugründung kommen – der Norddeutsche Bundesstaat sollte mit den süddeutschen Staaten zum Deutschen Reich erweitert werden ohne Österreich.
Nachdem die Verfassung des Deutschen Reiches durch die verschiedenen Räte und Kammern genehmigt wurde, fehlte nur noch ein Kaiser. Am 18.01.1871 kam es zur Ausrufung des Deutschen Kaiserreichs im Spiegelsaal von Versailles (Demütigung Frankreichs). Deutsche Fürsten und das Militärs riefen den Preußenkönig Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser aus (Kaiserproklamation), Reichskanzler wurde Otto von Bismarck. Mit der Schaffung des Nationalstaates endete die traditionelle Zersplitterung Deutschlands und der politischen Schwäche. Das Deutsche Reich war ein Faktor gesamteuropaeischer Stabilität. Da Bismarck der Meinung war, dass das Reich im Inneren erst noch zusammenwachsen musste, verzichtete er bewusst auf weitere territoriale Ausdehnung und erklärte das Reich für „saturiert“.
Fazit: Drei Kriege, politische Schachzüge und diplomatische Überlegungen hatten dazu geführt, dass Bismarck sein Ziel erreicht hatte. Ein geeintes Deutschland, ohne Österreich und ohne Freiheit. Eine nationale Einigung von oben.
Folgen der Nationalstaatsgründung: