In den Jahren 1930 bis 1933 hatte die Weimarer Republik keine stabilen Regierungen mehr. Sie wurde von sogenannten Präsidialkabinetten regiert. Das waren Regierungen, die mithilfe des Reichspräsidenten und dessen Notverordnungen und ohne die Unterstützung des Parlaments regierten. In den drei Jahren gab es drei Präsidialkabinette: Brüning (1930-1932), von Papen (1932) und von Schleicher (1932-1933).
Der 27. März 1930 bedeutete das Ende der Weimarer Republik. Die letzte von einer Mehrheit getragene Regierung scheiterte. Der Anlass für das Scheitern der großen Koalition war der Streit um die Erhöhung der Arbeitslosenversicherung um 0,5%. Die tiefgreifenden Gründe waren aber zum einen der Tod Stresemanns. Dieser hatte eine Vermittlerrolle zwischen den Parteien gespielt. Hinzu kam, dass die Parteien strikte Interessensvertretungen waren und ihre Partikularinteressen dominierten.
Als einziger Ausweg kamen die Präsidialregierungen in Frage. Dies waren Minderheitsregierungen, die gebildet werden mussten, weil sich der Reichstag nicht auf eine Regierungsbildung einigen konnte. Die einzelnen Regierungen siehst du in der folgenden Tabelle:
Kanzler (Partei) | Heinrich Brüning (Zentrum) | Franz von Papen (früher Zentrum, dann parteilos) | Kurt von Schleicher (parteilos) |
Zeitraum | März 1930 – Mai 1932 | Juni 1932 – November 1932 | Dezember 1932 – Januar 1933 |
Ziele |
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Ergebnisse |
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