In diesem Kapitel geht es um die deutsche Teilung und ihren Weg zur Einheit – allerdings nicht aus internationaler, sondern innerdeutscher Perspektive. Schauen wir uns deshalb erstmal beide Staaten (BRD und DDR) im Vergleich an.
Beide deutschen Staaten wurden 1949 gegründet. In der BRD wurde das Grundgesetz am 8. Mai verabschiedet, in der DDR wurde die Verfassung am 7. Oktober beschlossen. Obwohl in beiden Verfassungen die deutsche Geschichte berücksichtigt wurde, wurde diese unterschiedlich umgesetzt:
In der BRD wollte man den Staat gegen verfassungswidrige Ideen schützen und eine stabile Regierung ermöglichen. Damit sollten Geschehnisse wie in der Weimarer Republik verhindert werden. In der DDR sollte der Faschismus durch einen antikapitalistischen, sozialistischen Staat verhindert werden.
So entstand in der BRD ein demokratischer Staat, in dem Menschen- und Bürgerrechte eine große Rolle spielten und die DDR wurde zu einem sozialistischen Staat, der auf die Führung durch die SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) ausgerichtet war. Schauen wir uns das politische System der beiden Staaten etwas genauer an.
Die beiden deutschen Staaten unterschieden sich auch in ihrem wirtschaftlichen System. In der BRD herrschte die soziale Marktwirtschaft, wie wir sie kennen. Der Markt war generell frei von staatlichen Einflüssen und der Staat griff nur ein, um soziale Ungerechtigkeit zu verhindern. In der DDR folgte man der sogenannten Planwirtschaft. Die Wirtschaft war auf die politischen Ziel ausgerichtet. Preise und Markt wurden geplant und von oben bestimmt.