Konzentrieren wir uns wieder auf die deutsche Geschichte. Wie ging es nach dem Machtverlust der SED in der DDR weiter? Und wie kam es zur deutschen Wiedervereinigung?
In der DDR hatte die Bevölkerung schon während der friedlichen Revolution eine deutsche Einheit gefordert. Bei den Treffen zum Runden Tisch wurde diskutiert, wie die DDR demokratisch umgestaltet werden könnte. Während der Revolution keimte auch in der BRD die Hoffnung auf eine deutsche Wiedervereinigung wieder auf. Durch den Mauerfall wurde diese Hoffnung greifbar.
Am 28.11.1989 legte der damalige Bundeskanzler der BRD Helmut Kohl ein „10-Punkte-Programm“ vor, in dem der Weg zur Wiedervereinigung mit der DDR genau beschrieben wurde. Dabei befassten sich die ersten fünf Punkte mit der deutsch-deutschen Beziehung und die letzten fünf mit der europäischen Einbettung eines neuen deutschen Staates. Mit diesem Schritt überraschte Kohl alle Partner, sowie die Ostblockstaaten.
Auch in der DDR wurden, mehr oder weniger bewusst, Schritte unternommen, die auf die Wiedervereinigung hinarbeiteten. Am 10. Februar 1990 kam die Zusage Gorbatschows, dass die Sowjetunion die Entscheidung der Deutschen, in einem Staat zu leben, respektieren wird. Unter dem damaligen Regierungschef Hans Modrow (1989-1990) wurde das Ministerium für Staatssicherheit abgeschafft und die erste freie Volkskammerwahl angesetzt. Am 18. März 1990 finden somit die ersten (und auch einzigen) freien Wahlen der DDR statt, bei denen die Bürger verschiedene Parteien wählen konnten. Bei einer Wahlbeteiligung von 93% gewann die „Allianz für Deutschland“ die Wahlen. Sie strebte die Wiedervereinigung mit der BRD an und wollten die soziale Marktwirtschaft und das Demokratiesystem der BRD übernehmen. Ministerpräsident wurde Lothar de Maizière von der CDU.
Die Vorbereitungen für ein geeintes Deutschland waren damit getroffen. Der erste Schritt zur Wiedervereinigung war die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Sie trat am 1. Juli 1990 durch einen Staatsvertrag zwischen DDR und BRD in Kraft und machte eine Einheit unumkehrbar. Dadurch wurde die D-Mark auch in der DDR eingeführt und das System der sozialen Marktwirtschaft im Osten übernommen. Auch das System der Sozialversicherungen und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik wurden auf die DDR übertragen.
Knapp zwei Monate später, am 31. August 1990 wurde der Einigungsvertrag (offiziell: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands) ausgehandelt. Damit folgte nach der wirtschaftlichen auch die politische Wiedervereinigung. Rechtsgrundlage war Artikel 23 des Grundgesetztes der BRD. Damit ging das Grundgesetz auch auf die DDR über. Zudem wurde festgelegt, dass Berlin zur Hauptstadt des vereinten Deutschlands werden sollte. Am 20.09.1990 wurde der Vertrag von den Parlamenten beider Länder angenommen. Die Wiedervereinigung Deutschlands war damit beschlossene Sache und am 3. Oktober 1990 kam es zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Art. 23 GG. Deshalb feiern wir heute am 3. Oktober jedes Jahr den Tag der Deutschen Einheit.