Nierentransplantation
Bei vollständigem Nierenversagen und Dialysepflicht besteht die Möglichkeit einer Nierentransplantation. Hierbei wird die Niere einer lebenden (Lebendspende) oder verstorbenen Person (postmortale Spende) dem Empfänger implantiert. Dies ist in Deutschland eine etablierte Methode, bei der die Spenderniere in das kleine Becken des Empfängers implantiert wird. Dabei verbindet der Chirurg zunächst das Spenderorgan mit der Beckenvene und -arterie des Empfängers. Anschließend schließt er den Harnleiter an die Harnblase an. Die funktionsunfähigen Nieren des Empfängers bleiben allerdings im Körper und werden nicht entfernt. Damit eine Organspende durchgeführt werden kann, müssen allerdings verschiedene medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Der Spender sollte gesund sein und keine chronischen Infektionskrankheiten, wie Hepatitis, tragen. Die Blutgruppen sollten zueinander passen und um das Risiko einer späteren Abstoßung zu verringern, sollten bestimmte Gewebsmerkmale zwischen Spender und Empfänger übereinstimmen. Ein solches Gewebsmerkmal ist das HLA-Antigen. Auch bei großer HLA-Übereinstimmung, muss der Empfänger dauerhaft immunsupprimierende Medikamente einnehmen.
Prinzip der Nierentransplantation
Bei der Nierentransplantation verbindet der Chirurg zunächst das Spenderorgan mit der Beckenvene und -arterie des Empfängers. Anschließend schließt er den Harnleiter an die Harnblase an. Die funktionsunfähigen Nieren des Empfängers bleiben allerdings im Körper und werden nicht entfernt und die transplantierte Niere wird im Becken platziert.
Dr. Julian Wagner