Das Naturrecht wird auch als „überpositives Recht“ bezeichnet. Damit sind Normen für das menschliche Zusammenleben gemeint, deren Verbindlichkeit unabhängig von positiver Setzung (Rechte, die von Menschen erschaffen wurden) ist. Sie sollen somit als Maßstab für die Beurteilung der Güte von Rechtssystemen dienen. Naturrechtslehren stehen im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Innerhalb dieser Lehre wird davon ausgegangen, dass es ein Naturrecht gibt.
Die Quellen des Naturrechts sind unterschiedlich und können drei Hauptrichtungen zugeordnet werden:
Überzeugen dich diese Argumente? - Was spricht für Naturrechtslehren:
Die Naturrechtslehre hat berechtigte Ansprüche, die es wahrzunehmen gilt. In wirklich wichtigen Fällen muss die beste Begründung entscheiden, was die Angehörigen eines Staates zu tun haben. Ebenso gibt es keine willkürlich entscheidbaren Alternativen, keine gleich gut begründbaren Alternativen. Wenn ein staatliches Rechtssystem einzelne schwere moralische Ungerechtigkeit erlaubt oder von seinen Mitglieder verlangt, dann können die restlich vertretbaren nützlichen Aspekte des Systems nicht so überwiegen, dass es beibehalten wird.
Vertreter der Naturrechtslehre gehen von der Existenz menschlicher Interessen und Ideale aus, die dann ein absolut geltendes Sittengesetz bedeuten. Bereits der antike Kirchenlehrer Augustinus von Hippo (354-430) schrieb, dass Staaten ohne gerechte, an dem ewigen Sittengesetz ausgerichtete Normen keine Rechtsnormen seien, sondern organisierte Räuberbanden.
Das moderne Naturrecht sieht den Menschen als Person, die frei und selbstbestimmt denkt und handelt, wobei der Mensch als Person anderen gegenüber verantwortlich und verpflichtet ist. Das geeignetste Beispiel hierfür stellen die Menschenrechte dar, die auf die Universalisierbarkeit der Würde abzielen.
Rechtspositivismus