Positives Recht ist innerhalb einer staatlichen Ordnung festgesetztes, beschlossenes und dadurch in Geltung gebrachtes Recht. Das Wort leitet sich vom lateinischen „ius positivum“ ab, das so viel bedeutet wie "gesetztes Recht" (ius = Recht, positum = gesetzt). Seit der Antike wird so das Recht bezeichnet, das seine Geltung dadurch erhält, dass es in geregelten Gesetzgebungsverfahren festgesetzt wird. Von positivem Recht spricht man nur dann, wenn das vom Gesetzgeber gesetzte Recht auch durchgesetzt wird.
Der Rechtspositivismus geht davon aus, dass es übergeordnete Rechtsquellen im Sinne eines überpositiven Rechts nicht gebe, sondern dass Normen allein durch ihre, vom Menschen selbst festgelegte Setzung, Geltung erlangen können und durch nichts sonst. Nur positives Recht ist Recht.
Was spricht für den Rechtspositivismus?
Auch der Rechtspositivismus hat berechtigte Ansprüche, die es zu beachten gilt. Ein gleichermaßen verbindliches, von subjektiven Einstellungen unabhängiges Recht ist in einem Staat unverzichtbar. In einem Staat können geltende Normen unterschiedlich formuliert sein, sodass sie sich sogar gegenüberstehen können. Entscheidend ist jedoch, dass es Normen gibt. Auch wer mit manchen staatlichen Normen unzufrieden ist, hat ein ernstes Interesse daran, dass das Rechtssystem als Ganzes funktionsfähig bleibt und nicht jeder das, was er für ungerecht hält, nicht befolgt.
Nach dem Mauerfall wurde klar, dass die DDR aufhören würde zu existieren. Beim Einigungsvertrag, der die Modalitäten des Beitritts zur BRD regelte, einigte man sich darauf, dass Straftaten aus der DDR nach dem Recht der DDR behandelt werden müssten. Die damit einhergehenden „Mauerschützenprozesse“ sorgten für Aufruhr. Es ging um den umstrittenen Schießbefehl, der die Tötung von Republikflüchtigen legitimierte. Es ist bis heute unklar, ob die Dienstanweisung für die Grenzsoldaten wirklich einen ausdrücklichen Befehl enthielt, der den Namen „Schießbefehl“ zu Recht trägt. Einige Grenzsoldaten wurden angeklagt und verurteilt.
Die Frage bleibt, ob es richtig war die Mauerschützen zur Verantwortung zu ziehen, obwohl ihr Handeln dem geltenden Recht in der DDR entsprochen hatte. Es wird dir bestimmt der Gedanke kommen, dass eine nachträgliche Änderung der Rechtsgrundlagen nicht möglich ist, selbst wenn ein ehemals gebotenes Verhalten nun unter Strafe steht. Es ist dabei zu bedenken, ob und inwieweit auch schon zur Zeit des Handelns erkennbar war, dass es sich um Gesetze handelt, die zu befolgen Unrecht war (Gesetz nach Gesetzesgrundlage BRD: Strafbarkeit wegen Totschlags gemäß § 212 StGB).