Naturrechtslehre | Rechtspositivismus |
Es gibt ein ewig geltendes, positiven Gesetzen übergeordnetes Recht. | Eine Rechtsordnung muss von positiven Grundnormen, unabhängig von ihrem sittlichen Gehalt, abgeleitet werden. |
Gefahren: Rechtsunsicherheit, Rechtfertigung despotischer Herrschaft als naturgemäß | Gefahren: Menschenverachtende Grundnormen in einer Diktatur |
Naturrecht und Rechtspositivismus haben ein gemeinsames Problem: Sie können weltfremd, wertfrei und in manchen Situationen nicht praktikabel sein, da sie Raum für Ungerechtigkeit und Missbrauch lassen (Beispiel: Faschismus, totalitäre Systeme, Zweiter Weltkrieg). Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN 1948 in Paris wurde ein positivistischer Rahmen für Gesetzgebung gesetzt, um die Rechtsunsicherheit zu nehmen. Ebenso wurden ethische Grundwerte als Grundnorm hinzugefügt.