Menschen leben in Gemeinschaft. Das bringt Vorteile mit sich, hat aber auch Nachteile. Klar ist, dass wir alle Interessen haben, die wir verfolgen. Jedoch stehen diese häufig den Interessen anderer gegenüber. Unterschiedliche Verhaltensweisen und Handlungsüberlegungen können zu Konflikten und Auseinandersetzungen führen. Das sind Kräfte, die eine Gemeinschaft schwächen können. Umso größer ist daher unser Bedürfnis nach Sicherheit, Verlässlichkeit und Rechtsprechung. Immer wiederkehrende Standardsituationen haben zur Entwicklung von moralischen Regeln (Gebote/Verbote) und rechtlichen Normen (Gesetzen) beigetragen. Die Zielsetzung unseres Miteinanders liegt demzufolge in Rechtssicherheit und Solidarität.
Recht stellt ein Ordnungssystem für ein friedliches Zusammenleben dar. Normen und Anweisungen zeigen uns auf, was zu tun und zu unterlassen ist. Damit wir uns auf deren Einhaltung verlassen können, haben wir Verfassung, Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das Bedürfnis nach Recht reicht weit zurück. Bereits Kinder haben ein Gefühl von Recht und Unrecht. Verdeutlichen lässt sich dies an Klassenregeln, an die es sich zu halten gilt, ansonsten drohen Konsequenzen. Im Laufe der Zeit sammeln wir immer wieder neue Erfahrungen im Kontext der Gerechtigkeit und Rechtsregelung. Wir können uns auf die Einhaltung und Sanktionierung bei Missverhalten verlassen, da Institutionen (Polizei, Gerichte) Recht durchsetzen.
Zum Miteinander gehören gleichermaßen die Begriffe von Moral und Sitte. Regeln und Normen verschaffen uns ein klares Bild von gewünschten Verhaltensweisen. Als vernunftbegabte Wesen sind wir in der Lage, verbindlich festgelegte Regeln des Zusammenlebens zu erkennen, zu reflektieren und anzuwenden.
Wichtig ist eine Abgrenzung von moralischen Normen zur Rechtsebene. Rechtsnormen werden durch den Gesetzgeber in Gesetzestexten festgeschrieben. Wer dagegen handelt wird sanktioniert. Moralische Normen hingegen dienen als innere Orientierung. Ihre Grundlage stellen keine Beschlüsse oder staatliche Sanktionsebenen dar. Unmoralisches Verhalten wird in erster Linie nicht unbedingt rechtliche Konsequenzen tragen. Eher werden Mitmenschen dieses Verhalten wahrnehmen und mit Distanzierung oder Verachtung reagieren. Hieraus leiten wir konkrete Verhaltensnormen ab, die verbindlichen Wert erhalten (Sitte).
Dir fallen sicherlich mehrere Beispiele ein: Angenommen Person A würde durch das Handeln von Person B manipuliert. B täuscht gegenüber A bestimmte Gefühle vor, um sein angestrebtes Ziel bestmöglich erreichen zu können. Sobald Außenstehende dieses Verhalten mitbekommen, werden sie es als unmoralisch wahrnehmen und sich distanzieren – vielleicht auch Person A helfen. Entscheidend ist jedoch: auch wenn es sich um ein unmoralisches Handeln dreht, so verstößt dies nicht zwingend gegen geltendes Recht.