Unser Gerechtigkeitsbedürfnis spiegelt sich in den Überlegungen der Vertragstheoretiker wider. Auf dieser Ebene wird versucht zu begründen, für welche staatliche Ordnung sich freie und gleiche Individuen in einer Art Anfangszustand (Urzustand ohne staatliche Ordnung) entscheiden würden, um eine gerechte Gesellschaftsordnung aufzubauen. Im Mittelpunkt dieser elementaren Entscheidungen steht der einzelne Mensch. In einem fairen Verfahren sollen Rechtsgrundsätze ausgearbeitet werden. Dabei wird die Freiheit des Einzelnen besonders geachtet. Gesetzesgrundlagen unterliegen dabei einer allgemeinen Zustimmungsfähigkeit, damit daraus eine gerechte staatliche Ordnung erwachsen kann. Es kann zwischen zwei Grundlinien unterschiedenen werden: Egalitarismus und Liberalismus.