Stell dir vor, die Erde würde von Aliens überfallen werden. Sie sind hemmungslose Kreaturen, die uns Menschen ausnutzen und für medizinische Versuche missbrauchen. Einige sind auch sehr lieb und sorgen für uns, als seien wir ihre Haustiere. Doch dies trifft nicht auf alle zu. Die meisten verstehen uns als Nahrung, sie mögen besonders gerne Kinderfleisch. Sie sperren uns ein und mästen uns, um uns im Anschluss zu schlachten, den Frauen pumpen sie die Milch ab. Eine grauenvolle Vorstellung, nicht wahr? Aber machen wir nicht genau dasselbe mit Tieren? (vgl. Filosofix (SRF): Das Gedankenexperiment «Menschenfleisch» von Richard David Precht)
Dieses und ähnliche Gedankenexperimente führen uns vor Augen, wie unterschiedlich wir den Wert verschiedener Lebewesen und deren Lebenserwartung wahrnehmen.
Für den größten Teil der Menschen gilt eine Unterscheidung in Menschen und Tiere, wenn es um die Berücksichtigung von Interessen bei ethischen Entscheidungen geht. Wirst du zum Beispiel von dem Hund deines Nachbarn angegriffen, werden du und die meisten anderen Menschen sich höchstwahrscheinlich zuerst um sich und ihre Unversehrtheit kümmern, da dein Interesse an Gesundheit und Unversehrtheit von größerem Wert ist als die des Hundes. In den meisten Situationen und bei vielen Entscheidungen sind diese Sichtweise und das Bedürfnis, zunächst auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen, auch richtig und wichtig. Jedoch besteht seit einiger Zeit die Tierrechtsdebatte darüber, ob und welche Rechte Tieren zukommen müssen bzw. sollten und ob auf die Interessen bestimmter Tiere beim Treffen von Entscheidungen Rücksicht genommen werden sollte und in welchem Ausmaß.
Die Philosophen Philipp Balzer, Klaus Peter Rippe und Peter Schaber hatten sich in diesem Kontext einmal Gedanken darüber gemacht, inwiefern der Mensch eigentlich ein besonderes Tier darstellt. Dass der Mensch ein Säugetier ist, ist uns allen bewusst – doch was unterscheidet ihn so sehr von anderen Tieren und Lebewesen? Die Ansicht der drei Philosophen ist, dass wir ein Würdekonzept auf Lebewesen (Geschöpfe) anwenden sollten, um einen Wert zuschreiben zu können.
Diese Konzeption gliedert sich in drei Bereiche:
Entscheidend ist jedoch, dass sich ein Wert über festzulegende Kriterien herleiten muss, wie beispielsweise Fähigkeiten und Komplexität des Organismus.
Diese Konzeption ist durch eine anthropozentrische Sichtweise gekennzeichnet (siehe auch die Kapitel zu Menschenrechten). Wir Menschen legen Wertzuschreibungen, Interessensnachweise und Bedürfnisäußerungen durch äußere Interpretation fest. Doch diese Sichtweise ist nicht die einzige in dieser umfangreichen Debatte, wenn es um die Unterscheidung von Mensch und Tier geht.