Die Beihilfe zur Selbsttötung ist seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 erlaubt. 2021 halfen deutsche Sterbehilfe-Organisationen bei fast 350 Suiziden. Deutsche Organisationen sind:
Doch welche Ziele verfolgen solche Organisationen? Die Organisationen werben damit, dass sie ihren Mitgliedern und weiteren Personen ein menschwürdiges Leben und Sterben zusichern.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben fordert die Umsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende und die damit einhergehende Einhaltung des Patientenverfügungsgesetzes. Der Staat und die Gesellschaft sollen sich auf die Rechte kranker, pflegebedürftiger, alter und sterbender Menschen stärker konzentrieren, wobei die Patienten in ihrer persönlichen Entscheidung vollständige Beachtung erfahren sollen. Sie setzen sich dafür ein, dass keine Bevormundung oder moralische Schuldzuweisung von außen entsteht. Daraufhin muss es in speziellen Einrichtungen erlaubt werden, ein selbstbestimmtes Sterben zu ermöglichen. Notwendig ist eine qualifizierte, ergebnisoffene und wertneutrale Beratung Sterbewilliger. Aber auch Ärzte sollen in diesem Prozess keine strafrechtlichen Konsequenzen bei der Vergabe von geeigneten Mitteln fürchten müssen.
Die bekanntesten Sterbehilfeorganisationen sind Dignitas und Exit, die in der Schweiz ihren Sitz haben. Diese Organisationen bieten mehrere Dienste an: Beratungen rund um das Lebensende, Mitgliedschaften, Suizid- und Suizidprävention, Patientenverfügungen und die Freitodbegleitung.
Die Freitodbegleitung bedeutet: im Fall von ärztlich diagnostizierten hoffnungslosen oder unheilbaren Krankheiten, unerträglichen Schmerzen oder unzumutbaren Behinderungen bieten die Organisationen die Möglichkeit des begleiteten Freitods an. Dafür beschafft die Organisation das notwendige Medikament. Dies setzt ein ärztliches Rezept voraus, womit das Mittel legal beschafft wird. Die Organisationen unterstützen bei der Arztsuche für die Medikamentenausstellung. Es kommt dann zu Vorgesprächen mit Ärzten. Die Begleitung beim Sterben besteht aus mindestens zwei Personen.
Die gemeinnützigen Organisationen werden kritisch gesehen, da immer wieder der Begriff „Sterbetourismus“ in die Debatte geführt wird. In der Schweiz ist seit 2021 eine weitere Möglichkeit des selbstbestimmten Todes hinzugekommen – der Sarco Pod. Der australische Sterbehilfe-Aktivist Philip Nitschke hat eine Kapsel erfunden, in die sich Sterbewillige bzw. Todkranken legen können, um sich darin selbst umbringen zu können. Es wirkt futuristisch, sich in eine Kapsel zu legen, den Deckel zu schließen, auf einen Knopf zu drücken, der sich nur von innen bedienen lässt und dann flüssiger Stickstoff einströmt. Man wird ohnmächtig und stirbt innerhalb von wenigen Minuten. Es gibt die Möglichkeit vor der Bewusstlosigkeit den Prozess durch einen Notknopf zu stoppen. Es bleibt also alles bis zur letzten Sekunde in der eigenen Hand und freien Entscheidungsmacht.
Die Diskussion über ein selbstbestimmtes und würdiges Lebensende hat zahlreiche Facetten, die es zu beachten gilt. Gesellschaft und Staat gehen damit unterschiedlich um, entscheidend bleibt der eigene Wille.