Würdevolles Sterben, Autonomie bis zum Lebensende, Leben retten oder beenden – Wer darf darüber entscheiden? Das alles sind Fragen, mit denen sich der deutsche Schriftsteller und Jurist Ferdinand von Schirach in seinem Werk „Gott“ (2020 verfilmt) auseinandersetzt.
Zentrales Thema ist die Sterbehilfe, die anhand des Falles eines 78 Jahre alten Mannes beispielhaft geklärt wird: Soll ein Mensch einen Anspruch darauf haben, dass ihm Ärzte dabei helfen, sein Leben zu beenden?
In der Szenerie treffen verschiedene Perspektiven aufeinander. So will die Hauptperson – Herr Gärtner– nach dem qualvollen Krebstod seiner Frau nun frei über seinen Tod entscheiden können. Der geforderte assistierte Suizid soll vom Ethikrat entschieden werden. Aus juristischer Sicht ist das Recht auf selbstbestimmtes Sterben (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020) gegeben. Aus medizinischer Sicht kommt es zum Spannungsverhältnis im ärztlichen Berufsethos. Aus religiöser Sicht verstößt solch eine Forderung gegen das Gebot „Du sollst nicht töten.“ Aus medizinischer Perspektive muss die Frage gestellt werden, ob oder wann in solch einem Fall Sterbehilfe zugelassen werden sollte. Es könnte sich um einen lange durchdachten, ernst gemeinten Wunsch handeln, oder auch ein Symptom einer schweren Depression sein, an der Herr Gärtner nach dem Tod seiner Frau erkrankt ist. Dieser Zustand könnte jedoch nach einer angemessenen Therapie wieder abklingen und dazu führen, dass er seinen Sterbewunsch ganz anders bewertet. Hier siehst du die verschiedenen Facetten eines Falles, die parallel auftreten und die es zu bewerten gilt.
Hintergrund des Stückes ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches das gesetzliche Verbot gewerblicher Sterbehilfe, Sterbehilfevereine sowie Ärzte, die Suizidbeihilfe leisten, kippte.
Klar ist hier schnell die Komplexität. Wem gehört das Leben? Staat, Gott, Gesellschaft oder nur mir selbst? Entscheidend ist zudem, ob ich Hilfe erhalte, wenn ich meinem Leben ein Ende setzen möchte.