- Primärprävention: Primäre Präventionsmaßnahmen dienen dazu, das Neuauftreten von Krankheiten zu verhindern. Im Falle der Diabetesprävention sollte Normalgewicht mit einem BMI zwischen 18,5 und 25 kg/m2 angestrebt werden. Besonders schädlich wirkt sich ein erhöhter Bauchumfang aus. Geeignete Maßnahmen zur Reduktion des Gewichtes und Bauchumfangs sind eine A npassung der Essgewohnheiten und regelmäßige körperliche Betätigung. So empfiehlt die WHO mindestens 150 bis 300Minuten Bewegung mit moderater bis hoher Intensität oder alternativ 75 bis 150 Minuten Aktivität von hoher Intensität pro Woche. Diese senken das Diabetesrisiko auch unabhängig von dem Gewichtsverlust. Bei der Ernährungsumstellung sollte auf eine energiereduzierte Ernährung geachtet werden. Hierbei kann es hilfreich sein, häufig kleinere Mahlzeiten zu verzehren. Die Kalorien sollten zu ca. 55% aus Kohlenhydraten, zu ca. 25–30% aus Fetten und zu ca. 15–20% aus Eiweißen stammen. Zudem sollte der Alkoholkonsum reduziert, bestenfalls vermieden werden.
- Sekundärprävention: Die Sekundärprävention zielt darauf ab, Krankheiten möglichst früh festzustellen und entsprechend zu behandeln. Hierbei kann sich anbieten, Patienten mit familiärer Vorbelastung oder entsprechenden Risikofaktoren Blut zu entnehmen und den Nüchternblutzucker, HbA1c oder 2-h-Wert des oGTT zu messen. Liegen einer oder mehrere Werte im Bereich des Prädiabetes sollte eine ausführliche Beratung des Patienten hinsichtlich des Lebensstils erfolgen. Die Maßnahmen der Primärprävention helfen auch diesen Patienten und können zur Normalisierung der Blutzuckerwerte führen.
- Tertiärprävention: Die Tertiärpräventionsmaßnahmen haben das Ziel, nach dem Auftreten einer Erkrankung das Fortschreiten dieser oder das Auftreten von Komplikationen zu verhindern. Bei Diabetikern ist eine gute medikamentöse Behandlung essenziell. Durch diese sollte ein HbA1c-Wert unter 7% erreicht werden. Diesen Wert erreichen dauerhaft leider nur die wenigsten. Die Höhe des HbA1c-Wertes hat Auswirkungen auf das Auftreten von Komplikationen und erhöht das Sterberisiko. Neben einer Kontrolle der medikamentösen Therapie sollte regelmäßig eine Prüfung auf das Vorliegen von Komplikationen erfolgen. So sollte einmal jährlich eine Prüfung auf Nierenschäden durch Blut- und Urintests sowie eine augenärztliche Untersuchung und eine Untersuchung der Füße auf Nervenschäden und Durchblutungsstörungen erfolgen. Außerdem sollte der Blutdruck unterhalb von 135/85mmHg liegen.
Die oben aufgeführten Maßnahmen können größtenteils der Verhaltensprävention zugeordnet werden. Beispiele für Maßnahmen der Verhältnisprävention, die sich durch eine Veränderung von Umweltbedingungen auszeichnet, sind eine stärkere Besteuerung übergewichtsfördernde Lebensmittel (z. B. Zuckersteuer), die Kennzeichnung der Wirkung von Lebensmitteln auf die Gesundheit (z. B. Nutri-Score) oder das Einführen von einer Mindestanzahl an Stunden sportlicher Aktivität in Kindergärten und Schulen (z. B. täglich mindestens eine Stunde Bewegung).